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Die in der DGUV Vorschrift 68 definierte wiederkehrende Inspektion muss einheitlich nach FEM 4.004 (ehemals UVV) von einem Sachverständigen im Betrieb durchgeführt und dokumentiert werden. Sie ist eine jährliche Prüfung. FEM steht für Fédération Européenne de la Manutention (Verband der Europäischen Maschinenhersteller). Sie fasst in der Richtlinien FEM 4.004 Anleitungen zur Prüfung von Flurförderzeugen zusammen. Die FEM-Prüfung für Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen dient der Unfallverhütung und ist mit dem TÜV für Autos vergleichbar. Die Prüfung umfasst die Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und Sicherheit. Wird die Prüfung durchgeführt, werden die Ergebnisse in einem Prüfhandbuch festgehalten. Unternehmer müssen über die wiederkehrende Prüfung Nachweis führen und diesen verwahren.